Für Erwachsene und Kinder ab 6 Jahre in Begleitung.
werken
Wir bieten dir eine offene Werkstatt mit Raum, Maschinen und Werkzeug sowie das handwerkliche Know-how zur erfolgreichen Umsetzung deines eigenen Projektes.
Dieses Angebot ist für Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren in Begleitung. Für eine Nutzungspauschale von Fr. 12.- pro Öffnungszeit kannst du jeweils ohne Anmeldung im Tüftelwerk werken. Kinder in Begleitung werken kostenlos. Für deine Kinder bist du jedoch selbst verantwortlich, sowohl in punkto Sicherheit als auch bezüglich des Projektinhaltes und des Verbrauchsmaterials.
Ein Angebot der Albert Koechlin Stiftung.
Offen zum Werken:
Für Erwachsene und Kinder ab 6 Jahre in Begleitung.
DO: 14 - 21 UhrFR: 14 - 21 UhrSA: 10 - 14 Uhr
Eintritt bis eine Stunde vor Schliessung möglich.Während den Schulferien und Feiertagen gelten spezielle Öffnungszeiten.
Veranstaltungen
November 2024
26Nov18:0021:00Siebdruck-Workshop18:00 - 21:00
Ort
Tüftelwerk
Unterlachenstrasse 5, 6005 Luzern
Zeit
26. November 2024 18:00 - 21:00
Veranstaltungsdetails
Achtung, fertig, drucken! Das ist die Devise am Siebdruckworkshop mit Janet Klöckner von Sisterhoodprints. Wolltest du schon lange einmal wissen, wie Siebdruck eigentlich funktioniert? Dann bist du
Veranstaltungsdetails
Achtung, fertig, drucken! Das ist die Devise am Siebdruckworkshop mit Janet Klöckner von Sisterhoodprints. Wolltest du schon lange einmal wissen, wie Siebdruck eigentlich funktioniert? Dann bist du an diesem dreistündigen Workshop richtig. Nach einer kurzen Einführung kannst du mit ganz vielen Motiven drauflosdrucken. Von Botanik bis Comics, von Zitaten bis Winkekatze, für alle ist etwas dabei. Bring deine eigenen Textilien mit, dein Lieblings T-Shirt mit Fleck, deine Küchentücher oder Kissenbezüge. Vor Ort hat es einfache Baumwolltaschen in verschiedenen Farben und auch ganz viele Stoffreste, aus denen du dir dann im Tüftelwerk etwas Tolles nähen kannst. Der Workshop findet ab sechs Personen statt.
Mindestalter ist 15 Jahre.
Janet Klöckner hat in Luzern Textildesign studiert und arbeitet in ihrer Werkstatt in Emmenbrücke als Produktdesignerin und Kursleiterin für Siebdruck.
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Anmeldung
Infos für Werkstattnutzende
- Du kommst ohne Voranmeldung während den Öffnungszeiten vorbei.
- Du unterschreibst das Werkstattreglement.
- Du trägst dich in die Präsenzliste ein.
- Du besprichst dein Projekt bei Bedarf mit dem anwesenden Werkstattcoach.
- Du arbeitest in der Werkstatt selbstständig, hast aber jederzeit die Möglichkeit, dich mit dem Coach zu besprechen.
- Das Verbrauchsmaterial bringst du selber mit, Restmaterial entsorgst du selber.
- Du bezahlst die Werkstattnutzung beim zuständigen Werkstatt-Coach.
Werkstattnutzung pro Tag:
CHF 12.- (Bar oder Twint vor Ort zu bezahlen)
10er Abo CHF 120.- (11 Nutzungen)
Halbjahresabo CHF 180.-
Jahresabo CHF 360.-
Versicherung ist Sache der Werkstattnutzenden. Die Nutzung sämtlicher Werkstatt-Einrichtungen, Maschinen und Werkzeuge erfolgt auf eigene Gefahr. Werkstattnutzende haften für jegliche Schäden.
Alle Werkstattnutzenden sind verpflichtet, sich für den sachgemässen und sicheren Umgang mit den Maschinen und Werkzeugen von den Tüftelwerk-Coaches einweisen zu lassen.
Bei der Benutzung der Maschinen sind Sicherheitsvorschriften einzuhalten (Schutzhauben, Augen-, Gehör- und Handschutz).
Sie sind zudem verpflichtet, die Bedienungs- und Sicherheitshinweise durch die Tüftelwerk-Coaches und die schriftlichen Hinweise an den Maschinen einzuhalten, sowie die besonders gekennzeichneten Gefahrenzonen zu beachten und ihr Verhalten darauf abzustimmen.
Das Tüftelwerk behält sich vor, Werkstsattnutzende bei Nichtbefolgung von der Nutzung der Werkstatt auszuschliessen.
Es besteht die Möglichkeit, Projekte, an denen gearbeitet wird, befristet im Tüftelwerk zu lagern. Für die Lagerung von Gegenständen wird keine Haftung übernommen. Über nicht abgeholtes Material wird verfügt.
Kontakt
TüftelwerkDie UniversalwerkstattUnterlachenstrasse 56005 Luzern041 360 63 33E-Mail
ÖV
Mit VBL vom Bahnof mitBus-Nr. 6, 7, 8, 21Haltestelle «Werkhofstrasse»
Werkstattreglement(auszufüllen vor der ersten Nutzung der Werkstatt)
Schön, dass du das Angebot des Tüftelwerks nutzt. Wir wünschen dir gutes Gelingen und viel Spass. Damit alle einen möglichst grossen Nutzen dieser Dienstleistung erfahren dürfen, bitten wir dich, folgende Regeln einzuhalten. Wir erheben und verarbeiten personenbezogene Daten unserer Nutzer grundsätzlich nur, soweit dies für den Betrieb des Tüftelwerks erforderlich ist.
1. Die Werkstattnutzenden verhalten sich so, dass ein ordnungsgemässer und sicherer Betrieb gewährleistet wird und andere Personen nicht gefährdet werden.
2. Die Werkstattnutzenden sind verpflichtet, sich für den sachgemässen und sicheren Umgang mit den Maschinen und Werkzeugen von der Fachberatung einweisen zu lassen.
3. Die Werkstattnutzenden sind verpflichtet, die Bedienungs- und Sicherheitshinweise durch die Fachberatung und die schriftlichen Hinweise an den Maschinen einzuhalten, sowie die besonders gekennzeichneten Gefahrenzonen zu beachten und ihr Verhalten darauf abzustimmen.
4. Bei der Benutzung der Maschinen sind die Sicherheitsvorschriften einzuhalten (Schutzhauben, Augen- und Gehörschutz).
5. Die Werkstattnutzenden sind verpflichtet, die gesamten Einrichtungen, alle Anlagen und insbesondere Maschinen und Werkzeuge ordnungsgemäss zu behandeln und zweckgerichtet zu benutzen.
6. Die Nutzung sämtlicher Werkstatt-Einrichtungen, Maschinen und Werkzeuge erfolgt auf eigene Gefahr. Werkstattnutzende haften für jegliche Schäden durch unsachgemässen Gebrauch. Schäden an Anlagen, Maschinen und Werkzeugen sind den Tüftelwerk-Mitarbeitenden unverzüglich zu melden.
7. Im ganzen Gebäude herrscht absolutes Rauchverbot. In der Werkstatt und im Maschinenraum sind feuergefährliche Arbeiten untersagt.
8. Werkzeuge und Maschinen werden ausschliesslich in der Werkstatt genutzt und danach wieder am ursprünglichen Bestimmungsort versorgt werden.
9. Für die Lagerung von Gegenständen wird keine Haftung übernommen. Restmaterial muss von den Nutzenden selber entsorgt werden.
10.Das Tüftelwerk behält sich vor, Nutzende bei Nichtbefolgung des Werkstattreglements auszuschliessen.